WER KANN DAS MEISTER- BZW. AUFSTIEGS-BAFÖG BEANTRAGEN?
Das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG richtet sich an Berufstätige, die eine der folgenden
Fortbildungen anstreben:
Meister:
Handwerksmeister, Industriemeister und ähnliche Qualifikationen
Techniker:
Staatlich geprüfte Techniker und ähnliche Abschlüsse
Fachwirte:
Betriebswirte, Fachkaufleute und andere kaufmännische Fortbildungen
Sonstige Abschlüsse:
Fachschulabschlüsse, Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen und weitere vergleichbare Fortbildungen
Um förderberechtigt zu sein, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter:
Berufsausbildung:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
Berufserfahrung:
Berufserfahrung im erlernten Beruf
Fortbildung:
Teilnahme an einer förderfähigen Aufstiegsfortbildung